Neuausrichtung GRW: Nachhaltige Regionalentwicklung im Fokus

Mit der Neuausrichtung GRW rücken Themen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Mittelpunkt der Strukturpolitik, parallel zur Arbeitsplatzsicherung. Diese Anpassungen sind die Reaktion von Bund und Ländern auf die Veränderungen in der Regionalwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel.

Über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die GRW Förderung, verantwortet gemeinschaftlich von Bund und Ländern, ist ein entscheidendes Instrument der deutschen Strukturpolitik. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen zu stärken, indem gewerbliche und regionale Investitionen gefördert werden. Seit der Einführung der Gemeinschaftsaufgabe in den 1970er Jahren wurden über 150.000 Investitionsvorhaben angestoßen, und Mittel in Höhe von 78 Milliarden Euro wurden eingesetzt. Dies führte zur Schaffung bzw. Sicherung von rund 4,8 Millionen Arbeitsplätzen und verbesserte nachweislich die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den betroffenen Regionen. Am 1. Januar 2023 trat die bisher umfangreichste Neuausrichtung GRW in Kraft.

Neuausrichtung GRW Neuerungen im Überblick

Überblick über die Neuausrichtung GRW

Die aktuellen gesellschaftlichen und strukturpolitischen Herausforderungen (Klimawandel, Energiekrise, demografischer Wandel usw.) stellen strukturschwache Regionen vor große Probleme und erfordern Anpassungen. Daher finden diese Themen Berücksichtigung in der neuen Neuausrichtung GRW, die in den Koordinierungsrahmen des Bundes und der Länder integriert wurde.

Neue Ausrichtung der Ziele

Bislang lag der Schwerpunkt der Förderung in erster Linie auf der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Sicherung bestehender. Allerdings geben heute auch Faktoren wie Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerungen Anlass für Investitionen von Unternehmen. Die alleinige Betonung der Beschäftigungszunahme reicht nicht aus, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) feststellt. Daher wird die Zielsystematik um drei Hauptziele erweitert:

  • Ausgleich von Standortnachteilen
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzne zur Steigerung von Wohlstand und Wachstum
  • Beschleunigung der Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft

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Erweiterte und vereinfachte Voraussetzungen

Um die eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu fördern, wird die bisherige Exportorientierung aufgegeben. Die frühere Bedingung, dass Unternehmen nur gefördert werden können, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen überregional (im Umkreis von mindestens 50 km) absetzen, wird abgeschafft. Somit können auch Unternehmen, die lokal agieren, zukünftig Fördermittel erhalten.

Das BMWK vereinfacht auch die Anforderungen in Bezug auf die Absatzstruktur der Unternehmen. In Zukunft wird dies keine Bedingung mehr sein, stattdessen wird der Fokus auf die Art der Tätigkeit und deren regionalwirtschaftliche Auswirkungen gelegt. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.

Die Gemeinschaftsaufgabe bleibt auch mit der Neuausrichtung GRW für Unternehmen aller Branchen offen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht in der genannten Positivliste finden, immer noch eine Förderung erhalten können, wenn sie einer Tarifbindung unterliegen oder tarifgleiche Löhne zahlen. Auf diese Weise soll eine angemessene Bezahlung und „gute Arbeit“ unterstützt werden.

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