Der EIC Accelerator ist offen für neue Technologien und Innovationen, die die Martkreife erreichen und fördert die Vorbereitung für den Markteintritt. Unternehmen, die den EIC Accelerator beantragen, müssen sich in drei Schritten beweisen – und profitieren bei positiver Beurteilung von einem Zuschuss von bis zu 2.5 Millionen Euro.
3 Schritte um den EIC Accelerator zu beantragen
Schritt 1: Short application
Im ersten Schritt ist eine Projektskizze, ein 10-Seitiges Pitch-Deck sowie ein 3-Minütiges Video einzureichen. Die Die Projektskizze besteht aus Multiple Choice Fragen als auch offenen Textfeldern, die auf 1.000 Zeichen begrenzt sind. Um den EIC Accelerator im ersten Schritt zu beantragen, liegt der Fokus dabei auf folgende Kategorien:
- Ideenfindung
- Entwicklung
- Go2Market
Das Video stellt schließlich die Teammitglieder vor und illustriert die Projektidee, die Innovation und Motivation, die dahinter steht. Es kann in der jeweiligen Landessprache erstellt sein, sollte jedoch entsprechende Untertitel vorweisen.
Nach Einreichung folgt die erste Evaluierung. Vier Experten beurteilen die Short application. Im Fokus der Bewertung stehen vor allem der Grad der Innovation und der Disruption der Idee. Jeder einzelne Experte gibt dann ein „Go“ oder „No-Go“. Um in die nächste Runde zu kommen, braucht es mindestens zwei „Go’s“. Das Ergebnis und das Feedback erreicht den Antragsteller innerhalb von etwa vier Wochen nach der Einreichung.
Bei positiver Beurteilung folgt im zweiten Schritt der Vollantrag (Full proposal). Fällt die Beurteilung negativ aus, darf die Projektskizze, nach vorheriger Überarbeitung, erneut eingereicht werden. Bei erneuter Ablehnung folgt somit eine 12-Monatige „Ruhephase“, in der Antragsteller keinen neuen Versuch starten können.
Schritt 2: Full proposal
Erhalten Antragsteller das „Go“ in Runde 1, so folgt der Vollantrag. Dabei setzt das Programm folgende Schwerpunkte zu setzen, um den EIC Accelerator zu beantragen:
- TRL: Arbeitspakete werden entsprechend den verschiedenen TRL Gruppierungen eingeteilt. Separat dargestellt werden somit Aktivitäten, die über TRL 9 hinausgehen, außerdem das Projektmanagement.
- Meilensteine: Anhand von Meilensteinen soll ein klarer Implementierungsplan abgebildet werden.
- Bedarf an Unterstützung: Es muss nachgewiesen werden, dass beispielsweise ohne die EU-Förderung in den Markteintritt nicht investiert werden kann.
Dazu gehört auch ein (neues) Pitch-Deck, das im Falle des Interviews verwendet wird. Es ist möglich, den Vollantrag jederzeit bis zum Ablauf des Stichtages einzureichen. Im Anschluss bewerten drei Experten die Einreichung. Geben alle Experten ein „Go“, so ist die Einladung zum Pitch Interview der nächste Schritt. Erhalten Antragsteller ein oder mehrere „No-Go’s“, so können Vollanträge zur nächsten Runde erneut eingereicht werden. Wie in Schritt eins gilt bei zweimaliger Ablehnung eine 12-Monatige Pause, bevor entweder eine neue Projektskizze oder ein verbesserter Vollantrag eingereicht werden kann.
Schritt 3: Pitch interview
Die Pitch Interviews finden entweder in Brüssel oder online statt. Für 2021 sind die Interviews voraussichtlich in den Monaten September und Dezember angesetzt. Das Interview besteht aus:
- einer 10-Minütigen Präsentation, inklusive Pitch Deck
- einer 30-Minütigen Fragerunde
Sechs Jurymitglieder bewerten das Interview und die Antragstellung im allgemeinen anhand der vorher gehenden Beurteilungen. Nach etwa zwei bis drei Wochen gibt der European Innovation Council das Ergebnis bekannt.
Wird der Antrag in diesem Schritt abgelehnt, so gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Nach erstmaliger Ablehnung können die Kandidaten erneut einen Vollantrag zu den Stichtagen einreichen.
- Nach erstmaliger Ablehnung gibt es außerdem die Möglichkeit, den Vollantrag direkt für den nächsten Pitch-Termin vorzubereiten. (Dieses Vorgehen wird pro Antrag jedoch nur einmal bewilligt.)
- Nach zweimaliger Ablehnung können Antragsteller nach 12-Monatiger Ruhepause wieder bei Schritt 1 anfangen, indem sie eine überarbeitete Projektskizze einreichen.
- Seal of Excellence: Für kleine und mittelständische Unternehmen als auch Start-Ups gibt es die Möglichkeit, den „Seal of Excellence“ zu erhalten. Das ist eine Auszeichnung, die bescheinigt, dass das Projekt zwei der drei Bewertungskriterien erfüllt, jedoch kein ausreichende Notwendigkeit auf Förderung nachgewiesen ist. Dadurch erhalten Antragsteller unter anderem die Möglichkeit auf Coaching durch den Business Acceleration Service.
EIC Accelerator beantragen: Professionelle Unterstützung
Mit Beratung zum Erfolg
Möchten Unternehmen den EIC Accelerator beantragen, so empfehlen wir eine professionelle Projektbegleitung. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich erfahrene Berater an die Seite zu holen, um die verschiedenen Stufen der Beantragung mit einem „GO“ zu verlassen und am Ende die Förderung zu erhalten. Vorteile dabei sind:
- Zeitersparnis: Sie sparen sich den Aufwand der Antragserstellung, der Beantragung und Einreichung. Das übernehmen wir für Sie.
- Expertenwissen: Seit über 10 Jahren bewegen wir uns sicher in der Fördermittelwelt und können unsere Erfahrung gezielt in der Antragstellung mit einbringen.
- Weniger Risiko: Durch unser Honorarmodell auf Erfolgsbasis gehen wir mit Ihnen ins Risiko – erhalten Sie den Zuschlag, so erhalten wir unser Erfolgshonorar. Wir stehen also an Ihrer Seite und arbeiten auf das gleiche Ziel hinaus.
EIC Accelerator beantragen: Weitere Infos
Zur offiziellen Seite des European Innovation Council
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