Die GRW Reform ist ein Meilenstein in der Geschichte der strukturellen Förderung in Deutschland. Angesichts der immer drängenderen Herausforderungen des Klimawandels und des demografischen Wandels haben Bund und Länder reagiert und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) einer umfassenden Reform unterzogen.
Die Geschichte der GRW und die Notwendigkeit der Reform
Seit den 1970er Jahren hat die GRW Förderung das Ziel, gewerbliche und regionale Investitionen zu fördern und damit strukturschwache Regionen zu stärken. Über 150.000 Projekte wurden seither mit Mitteln in Höhe von 78 Milliarden Euro angestoßen, wodurch rund 5 Millionen Arbeitsplätze gesichert und die Einkommensstruktur in den geförderten Regionen nachhaltig verbessert werden konnten.
Trotz dieser bemerkenswerten Erfolge ist die bis dato größte GRW Reform notwendig geworden, um den veränderten Herausforderungen und Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerung schaffen einen zunehmenden Bedarf an Investitionen.
Die Kernpunkte der GRW Reform
Die GRW Reform bringt einige grundlegende Änderungen mit sich. Das traditionelle Beschäftigungsziel wird nun auf drei Punkte erweitert:
- Standortnachteile ausgleichen
- Beschäftigung schaffen und sichern
- Beschleunigung der Transformation zur Klimaneutralität
Zudem werden die Voraussetzungen für die Förderung erleichtert. Der bisherige Schwerpunkt auf Exportorientierung wird abgeschafft, um eigenständige und regionale Entwicklung sowie Wertschöpfung zu fördern. Nun können auch Unternehmen eine Förderung erhalten, die ausschließlich regional agieren.
Besonderer Fokus liegt auf der Klimafreundlichkeit. Forschungsintensive und zugleich klimafreundliche Investitionen erhalten erleichterte Fördervoraussetzungen. Nachhaltige Maßnahmen, beispielsweise die Umgestaltung bestehender Gelände anstelle der Erschließung neuer Infrastruktur, werden honoriert.
Schließlich steht die regionale Daseinsvorsorge im Mittelpunkt der Förderung. Maßnahmen, die zur Verbesserung der Attraktivität eines Standorts sowie zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen, werden künftig besser unterstützt.
Der Weg in die Zukunft mit der GRW Reform
Die GRW Reform ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und gibt den Ländern ein Jahr lang die Möglichkeit, Entscheidungen nach alter oder neuer Richtlinie zu treffen.
Wenn Sie planen, in Gebäude, Maschinen oder Infrastruktur zu investieren und dafür eine Förderung im Rahmen der GRW Reform beantragen möchten, bietet DORUCON – DR. RUPP CONSULTING umfassende Beratungsleistungen an, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen.
Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch den komplexen Prozess der Beantragung von Fördergeldern zu navigieren und ihnen dabei zu helfen, das Potenzial ihrer Projekte im Lichte der GRW Reform voll auszuschöpfen.
Unser Angebot umfasst eine kostenfreie Erstberatung, bei der wir Ihr Vorhaben auf seine Förderfähigkeit prüfen. Mit unserem speziellen GRW Check können wir schnell ermitteln, ob Ihre Investitionen im Rahmen der GRW Reform förderfähig sind.
Der Kontakt zu uns ist unkompliziert: Sie können uns einfach anrufen oder eine Anfrage über unser Online-Formular stellen. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Investitionsvorhaben im Rahmen der GRW Reform zu unterstützen.